Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
ich weise darauf hin, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht.
Dies Maßnahme dient wie bereits nach den Sommerferien ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Wie schon nach den vorangegangenen Ferien üblich, mache ich darauf aufmerksam, dass am ersten Schultag nach den Ferien die unterschriebene und vollständig ausgefüllte Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise von der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler vorliegen muss.
Diese ist mitzubringen oder der Schule in digitaler Form zu übermitteln.
Des Weiteren weise ich auch nochmals darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler bei einer Nichtabgabe der Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Sie werden gesondert betreut, die Erziehungsberechtigten werden informiert und aufgefordert, die Erklärung beizubringen oder ihr Kind abzuholen.
Ich wünsche allen eine erholsame Ferienwoche!
Mit freundlichen Grüßen
M. Neukirch