Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der durch die Medien angekündigten und mittlerweile auch durch das Bildungsministerium vorgegebenen Öffnung der Schule ab dem 17.05.2021 besteht für Ihr Kind zweimal wöchentlich die Verpflichtung zur Teilnahme an Schnelltests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2.

Für die Organisation dieser Schnelltests haben wir für die Klassen 5 bis 10 beschlossen, diese in der in der Schule durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sind meines Erachtens nach , vernünftig genug (Dies wird durch die Erfahrung, die wir mit den freiwilligen Selbsttests gewonnen haben, unterstützt) um den Test unter Anleitung einer Kollegin oder eines Kollegen durchzuführen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Bildungsserver (https://www.bildung-mv.de).

Die Selbsttests in der Schule werden zweimal wöchentlich mit den Schülerinnen und Schülern unter der Aufsicht der Fachlehrerinnen und Fachlehrer im jeweils ersten Unterrichtsblock eines Tages durchgeführt.

Hierzu benötigen wir Ihre Einverständniserklärung, die Sie sowohl hier auf der Homepage als auch im Lo-net2/Dateiablage/aktueller Vertretungsplan finden.

Einverständnis und Selbsterklärung zum Schnelltest:

https://musikgymnasium-rostock.de/wp-content/uploads/2021/05/Einverstaendniserklaerung_Selbsttest_in_der_Schule.pdf

Dort kann auch die Information zum Testablauf nachgelesen werden.

Die Schul- und Unterrichtsorganisation regeln wir so wie vor dem letzten Lockdown. Weitere Informationen werden über den Vertretungsplan bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Zinkann

Schulleiter

Rostock, 26.04.2021