Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

mit der neuen Schul-Corona-Verordnung, die am 28. April 2022 in Kraft tritt, wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit gewechselt. Konkret bedeutet dies, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss. Die Testung findet nun ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt. Eine Testung in der Schule wird nur noch bei plötzlichem Auftreten von leichten Symptomen während des Schultages durchgeführt.
Die zur Testung in der Häuslichkeit notwendigen Selbsttests werden weiterhin durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung gestellt. Es werden wöchentlich 2 Selbsttests pro Person in der Schule ausgegeben.
Zurzeit wurde für Rostock keine epidemiologische Gefahrenlage nach §3 der Schul-Corona-Verordnung festgestellt, es besteht somit keine Maskenpflicht. Wird ein solcher Beschluss gefasst, werden Sie gesondert informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung