Eignungstest für die Musikklassen 5
Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie sich für das Lernen und die Förderung in einer unserer Musikklassen interessieren! Ihren Kindern wünschen wir viel Erfolg bei den kommenden Eignungsprüfungen!
Auf der Grundlage der „Verordnung zur Arbeit an den Musikgymnasien des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (2009/10), und der „Erste[n] Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Arbeit an den Musikgymnasien“ (2014) werden folgende musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten geprüft:
Instrumentalspiel
Vortrag eines Instrumentalstückes, dessen Schwierigkeitsgrad dem bisherigen Ausbildungsumfang/den Unterrichtsjahren entspricht
melodische Sauberkeit
rhythmische Sicherheit
musikalische Gestaltung und Gesamteindruck
Blattspiel einer einfachen kurzen Melodie (einfache Melodik, einfache Rhythmik, ohne technische Schwierigkeiten)
Gesang
vorbereiteter Vortrag von zwei kindgerechten Liedern (auswendig)
mindestens einer der Liedvorträge muss „a cappella“ (unbegleitet) erfolgen
(Wenn Ihr Kind sich bei einem der Liedvorträge begleiten möchte oder sich jemanden zum Begleiten mitbringt, ist das zulässig, aber nicht notwendig.)in sauberer Tongebung
mit rhythmischer Sicherheit
mit angemessener Gestaltung
d.h., mit körperlicher Präsenz, deutlicher Artikulation und präsenter Tongebung; Gestaltung: ein z.B. fröhliches Lied sollte auch fröhlich klingen
Musiktheorie
Lesen von Noten im Violinschlüssel, bzw. den Schlüsseln des jeweiligen Instruments
Wissen um die Funktion von Vorzeichen
Kenntnis grundlegender Notenwerte, Pausenzeichen und Taktarten
Musikpraxis
Nachklatschen einfacher, zweitaktiger Rhythmen
Klatschen einfacher Rhythmen vom Notenbild
Nachsingen von Tönen und kleinen Tonfolgen
Hören: Vergleichen, ob zwei Töne bzw. zwei kurze Melodien identisch oder verändert zu hören sind
(die konkrete Veränderung muss nicht erkannt werden)Bewegen/Tanzen zu Musik (Tempo, Metrum erfassen)
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Noten des Instrumentalstückes und Noten der beiden vorbereiteten Lieder
für die Prüfungskommission
(Noten geben wir im Anschluss an die Prüfung wieder mit.)letztes (Schul-)Zeugnis und ein Foto, falls das nicht bereits mit der Anmeldung erfolgt ist
vollständiger Name des Instrumentallehrers/Name der Musikschule
Hinweis
Foto-, Ton- und Filmaufnahmen jeglicher Art sind während der Eignungstests verboten.